Steuerberater

Allgemein

In Zusammenarbeit mit DATEV, ADDISON und HMD stellt das Zi Softwaremodule für das Zahnärzte-Praxis-Panel zur Verfügung, mit denen die Finanzangaben zum Teil C des Fragebogens weitgehend automatisch aus dem Rechnungswesen erzeugt werden können.

Sind Sie keinem Systemanbieter angeschlossen oder nutzen Sie keinen der unterstützen Standardkontenrahmen, so sind die Angaben zur Finanzdatenabfrage manuell im Fragebogen einzutragen. Beachten Sie bitte in jedem Fall die aufgeführten Ausfüllhinweise.

Bei Rückfragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Zi-Treuhandstelle unter der Rufnummer 0800 4005 2444.

DATEV

Anwendern von DATEV stehen für das Zahnärzte-Praxis-Panel verschiedene Software-Angebote zur Verfügung, welche in Abhängigkeit der verwendeten Kontenrahmen und der jeweiligen Anwendungsvoraussetzungen eingesetzt werden können. Übrigens: Das Zi ist DATEV-Marktplatz Premium-Partner. Weitere Informationen finden Sie auf dem DATEV-Marktplatz.

ZäPP-Reporting — Für Anwender des Branchenpakets Zahnärzte

Nutzen Sie das Branchenpaket Zahnärzte (SKR03 bzw. SKR04), empfehlen wir Ihnen das „ZäPP-Reporting“.

Mit der Programmfunktion „Reporting an externe Partner“ können die Finanzangaben für das Zahnärzte-Praxis-Panel direkt in DATEV-Rechnungswesen abgerufen werden und für die Online-Teilnahme in eine Export-Datei (Format *.xml) überführt werden. Alternativ kann die „Tabellarische Ansicht“ in Excel exportiert und als Ausdruck dem ZäPP-Fragebogen beigelegt werden. Bitte beachten Sie die nachfolgende Anleitung von DATEV sowie die Anwendungsvoraussetzungen.


Bitte beachten Sie die nachfolgende Anleitung von DATEV sowie die Anwendungsvoraussetzungen.


Anleitung ZäPP-Reporting

Voraussetzung:

  • Verwendung des Branchenpakets Zahnärzte (SKR 03 bzw. SKR04) in den Jahren 2022 und 2023
  • Jahresabschluss 2023 liegt vor

Wichtig:

Es wird eine Reporting-Datei (im XML-Format) erzeugt und im eingestellten Datenpfad (Register Sender/Empfänger) gespeichert. Bitte laden Sie diese XML-Datei im Online-Fragebogen hoch. Es erfolgt keine automatische Datenübertragung vom Reporting an das Zi.


Weitere Hinweise:

  • Bitte geben Sie bei Nutzung des ZäPP-Reportings im Abschnitt „Sender/Empfänger“ die Teilnehmernummer ohne das führende „FT“ an. Bei einer Teilnehmernummer von „FT16100000“ wäre beispielsweise „16100000“ anzugeben.
  • Bei den Branchen-BWA (inkl. ZäPP-BWA) ist der Wareneinsatz "Warenverbrauch (Umbuchung)" standardmäßig vorbelegt. Wurde der Wareneinsatz "Wareneinkauf" in der Buchführung gebucht, ist es notwendig den Wareneinsatz in den BWA-Stammdaten entsprechend umzustellen. Wenn der Wareneinsatz in den BWA-Stammdaten nicht umgestellt wird, fehlt Ihnen die Angabe "Material" in der ZäPP-Erhebung. Wie Sie den Wareneinsatz der BWA im DATEV-Rechnungswesen-Programm umstellen, können Sie in dem Dokument 1019804 nachlesen.
  • Bei Nutzung des Papier-Fragebogens kann die „Tabellarische Ansicht“ in Excel exportiert und als Ausdruck dem Papier-Fragebogen beigelegt werden.

Zi-DATEV-Tool 2024


Sie verwenden den SKR03 oder SKR04 ohne Branchenpaket? In diesem Fall steht Ihnen das Zi-DATEV-Tool zur Verfügung.


Anwendungsbereiche:


Über den nachfolgenden Button werden Sie auf den DATEV-Marktplatz weitergeleitet. Dort können Sie das Zi-DATEV-Tool kostenlos bestellen. Bitte folgen Sie hierfür den Hinweisen auf dem DATEV-Marktplatz.


Der Link zum Zi-Datev-Tool wird demnächst zur Verfügung gestellt.


Bitte beachten Sie bei der Nutzung des Zi-DATEV-Tools unbedingt die nachfolgende Anleitung:


Anleitung Zi-DATEV-Tool


Wenn die gewünschten Praxisdaten in der Steuerberaterkanzlei auf mehrere Buchungskreise verteilt vorliegen, wie dies bei Berufsausübungsgemeinschaften mit Sonderbetriebsvermögen oft vorkommt, nutzen Sie bitte vor Erstellung der Auswertung die Konsolidierungsfunktion. Die Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Anleitung. Bitte beachten Sie, dass sich die Konsolidierungsanleitung noch auf eine ältere Version der Software bezieht, jedoch gleichermaßen für die aktuelle Software anwendbar ist.




1. Es bietet sich an, für Zwecke der Konsolidierung einen eigenen neuen Mandanten in DATEV anzulegen.
2. Dieser muss in den Stammdaten als Empfänger für Bilanzkonsolidierung freigegeben werden (siehe Bild rechts).
3. Nachdem der Mandant angelegt ist, wird die Leistung „Buchführung/Jahresabschluss“ angelegt.
4. Nach Öffnen des Konsolidierungsmandanten in Kanzlei-Rechnungswesen ist einmalig der Konsolidierungskreis festzulegen (siehe Bild rechts).
Die Gemeinschaftspraxis und die betreffenden Sonderbetriebsvermögen werden ausgewählt (siehe Bild rechts)
5. Anschließend ist die Konsolidierung durchzuführen.
6. Nach erfolgter Konsolidierung kann der Export über das ZäPP-Modul wie bei einer Einzelpraxis durchgeführt werden.

HMD

Für Steuerberater, deren Mandanten an dem Zahnärzte-Praxis Panel teilnehmen, hat die HMD-Software AG eine komfortable und einfache Lösung konzipiert. Diese wurde Ihnen mit dem HMD-Monatsupdate im September bereitgestellt. Bitte beachten Sie die nachfolgende HMD-Anleitung.


HMD-Anleitung zum ZäPP

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die HMD-Hotline unter 08152 988–111.


Wenn die gewünschten ZäPP-Praxisdaten in der Steuerberaterkanzlei auf mehrere Buchungskreise verteilt vorliegen, wie dies bei Berufsausübungsgemeinschaften mit Sonderbetriebsvermögen oft vorkommt, nutzen Sie bitte vor Erstellung der ZäPP-Auswertung die Konsolidierungsfunktion. Die Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Anleitung. Bitte beachten Sie, dass sich die Konsolidierungsanleitung noch auf eine ältere Version der Software bezieht, jedoch gleichermaßen für die aktuelle Software anwendbar ist.


HMD-Anleitung Konsolidierung

Wolters Kluwer

Wolters Kluwer hat eine ZäPP-Schnittstelle für ADDISON und AKTE realisiert, die ab Ende September 2024 zur Verfügung steht. Eine zusätzliche Installation des ZäPP-Softwaremoduls ist nicht erforderlich. Bitte entnehmen Sie die notwendigen Arbeitsschritte den Produktdokumentationen von ADDISON und AKTE (tse:nit, cs:Plus, SBS Neo).

Ausfüllhilfe ADDISON

Ausfüllhilfe Akte

Wenn die gewünschten ZäPP-Praxisdaten in der Steuerberaterkanzlei auf mehrere Buchungskreise verteilt vorliegen, wie dies bei Berufsausübungsgemeinschaften mit Sonderbetriebsvermögen oft vorkommt, so konsolidieren Sie bitte die Ergebnisse für die ZäPP-Auswertung. Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere ZäPP-Hotline 0800 4005 2444.